Hof- & Weidetötung
Als Dienstleistung für Landwirte und Schlachthausbetreiber bieten wir die Betäubung und Tötung von Nutztieren vor Ort an und übernehmen den Transport gemäss gesetzlicher Bestimmungen zum Schlachthof.
Es ist uns ein grosses Anliegen, dass in der Gesellschaft das Bewusstsein nicht nur für eine artgerechte Tierhaltung, sondern auch für eine stressfreie und tierfreundliche Schlachtung zunimmt. Damit dies gelingen kann, möchten wir in Zusammenarbeit mit den Landwirten und Schlachthausbetreibern den Tieren den stressvollen Transport zum Schlachthof ersparen, indem die Betäubung und Tötung vor Ort auf dem eigenen Betrieb vorgenommen werden. Das Angebot der Waidwerker GmbH dient der maximalen Minimierung des Transport- und Schlachthofstresses und wirkt sich dadurch auf die Qualität des Fleisches positiv aus.
Die unkomplizierte und stressfreie Betäubung und Tötung in vertrauter Umgebung direkt auf dem jeweiligen Hof ist in der Schweiz erst seit Juli 2020 erlaubt. Erste Erkenntnisse von Pionierbetrieben zeigen auf, dass die Hof- und Weideschlachtung aufgrund der Betäubung im gewohnten Umfeld und der anschliessenden Entblutung eine besonders tierschonende Art der Schlachtung darstellt. Im Vergleich zu herkömmlichen Schlachtungsverfahren bleiben den Tieren die Lebendtransporte und die anfallenden Wartezeiten in den Schlachthöfen erspart, was sich positiv auf die Stressbelastung der Tiere und somit für den Konsumenten auch auf die Qualität des Fleisches auswirkt (siehe Medienmitteilung «Hof- und Weideschlachtung für mehr Tierwohl» vom 28. Mai 2020).
Das Team der Waidwerker GmbH bestehend aus Damian Signer, Geschäftsführer, Fleischfachmann EFZ Gewinnung und passionierter Jäger und Marco Fuster, Fleischfachmann EFZ Gewinnung und Betriebsleiter Fleischwirtschaft mit eidgenössischem Fachausweis, bringt die notwendige Fachkompetenz und Berufserfahrung mit und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben, um sowohl Hof- wie auch Weidetötung im Sinne des bestmöglichen Tierwohls durchführen zu können. Wir arbeiten mit speziell angefertigten gesetzeskonformen Schlachtanhängern, mit welchen der Transport zum Schlachthof für jeweils maximal zwei Grossnutztiere (Kälber, Rinder, Ochsen, Kühe, Bullen) beziehungsweise bis zu zehn Kleinnutztieren (Schafe, Ziegen, Schweine) erfolgen kann.